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All­ge­mei­ne Ge­schäfts­be­din­gun­gen (AGB)

1. Art und Umfang der Leistung

Die Firma FOCUS Industrieservice GmbH verpflichtet sich, die vertraglich zu erbringende Leistung sach- und fachgerecht auszuführen. Die Dienstleistungen werden grundsätzlich an allen Arbeitstagen durchgeführt.

2. Rei­ni­gungs­per­so­nal

Die Firma FOCUS Industrieservice GmbH stellt die erforderlichen Arbeitskräfte. Es wird nur fachlich geeignetes und zuverlässiges Personal eingesetzt. Für angepasste Arbeitskleidung sorgt die FOCUS Industrieservice GmbH. Ausländisches Personal darf nur eingesetzt werden, wenn eine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung vorliegt. Das eingesetzte Personal wird durch die Objektleiter der Firma FOCUS Industrieservice GmbH überwacht und erhält seine Anweisungen auch von diesen.

Die Objektleitung ist bezüglich des Weisungsrechts Vertreter der Firma FOCUS Industrieservice GmbH. Dem Personal ist ausdrücklich untersagt, Einblick in Schriftstücke, Akten, Hefter usw. zu nehmen sowie Schränke, Schreibtische oder sonstige Behältnisse zu öffnen. Das Personal ist verpflichtet, über alle Geschäftsund Betriebsgeheimnisse, die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Das Personal ist ferner verpflichtet, alle Gegenstände, die in den zu reinigenden Objekten gefunden werden, unverzüglich beim Auftraggeber abzugeben. Dem Personal ist untersagt, Personen, die nicht von der Firma FOCUS Industrieservice GmbH eingesetzt sind, zur Arbeitsstelle mitzunehmen. Das gilt auch für Kinder.

3. Rei­ni­gungs­mit­tel und Ge­rä­te

Die Firma FOCUS Industrieservice GmbH stellt die für die Dienstleistungen erforderlichen Geräte, Reinigungs- und Pflegemittel in ausreichender Menge auf Kosten des Kunden zur Verfügung. Für alle Arbeiten werden nur hochwertige Materialien verwendet. Ätzende und säurehaltige Mittel dürfen nur in vorheriger Absprache verwendet werden. Der Auftraggeber stellt den zur Dienstleistung notwendigen Strom, ggf. Betriebsluft, wenn vorhanden sowie einen für die Unterbringung der Hilfsmittel (Material, Maschinen, Geräte) verschließbaren Raum, Schrank o.ä. zur Verfügung und übernimmt dafür die Kosten.

4. Au­fent­halts­räu­me

Der Auftraggeber verpflichtet sich, geeignete Räume für das Personal der Firma FOCUS Industrieservice GmbH kostenlos zur Verfügung zu stellen. Die Firma FOCUS Industrieservice GmbH sorgt dafür, dass bei der Benutzung der Räume sowie bei der Begehung des Objektes alle gesetzlichen und behördlichen Auflagen eingehalten werden.

5. Ge­währ­leis­tung/­Auf­trags­er­fül­lung

Die Werkleistungen der Firma FOCUS Industrieservice GmbH gelten als auftragsgerecht erfüllt und abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich, spätestens binnen 24 Stunden schriftlich begründete Einwendungen erhebt. Zeit, Ort, Art und Umfang des Mangels muss dabei genau beschrieben werden. Im Falle einer nicht vertragsgemäßen Erfüllung hat der Auftraggeber unbeschadet der Vorschrift des § 281 Abs. 2 BGB der Firma FOCUS Industrieservice GmbH eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen. Bei einmaligen Werkleistungen (z.B. Bauendreinigung) erfolgt die Abnahme – ggf. auch abschnittsweise – spätestens 24 Stunden nach schriftlicher Meldung der Fertigstellung durch die Firma FOCUS Industrieservice GmbH. Kommt der Auftraggeber der Aufforderung zur Abnahme nicht nach, gilt das Werk als abgenommen. Werden vom Auftraggeber bei der vertraglich festgelegten Leistung berechtigt Mängel beanstandet, so ist die Firma FOCUS Industrieservice GmbH zur Nacherfüllung verpflichtet. Für Mängel und Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass der Auftraggeber wichtige Informationen über Art und Beschaffenheit der zu reinigenden Flächen und Gegenstände nicht an die Firma FOCUS Industrieservice GmbH weitergegeben hat, wird keine Gewährleistung übernommen. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber keine ausreichenden Vorkehrungen für die Zugänglichkeit bzw. Erreichbarkeit der zu reinigenden Flächen/Objekte trifft.

6. Aus­füh­rung durch an­de­re Un­ter­neh­men

Die Firma FOCUS Industrieservice GmbH ist berechtigt, sich zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen anderer Unternehmen zu bedienen.

7. Un­ter­bre­chung der Rei­ni­gung

Im Kriegs- oder Streikfall, bei Unruhen und anderen Fällen höherer Gewalt kann die Firma FOCUS Industrieservice GmbH den Reinigungs-/ Instandhaltungsdienst, soweit dessen Ausführung unmöglich wird, unterbrechen oder zweckentsprechend umstellen. Im Falle der Unterbrechung ist die Firma FOCUS Industrieservice GmbH verpflichtet, das Entgelt entsprechend den ersparten Löhnen für die Zeit der Unterbrechung zu ermäßigen.

8. Nicht­zah­lung des Ent­gel­tes

Bei Zahlungsverzug ruhen die Reinigungs- und Instandhaltungsverpflichtungen der Firma FOCUS Industrieservice GmbH nebst deren Haftung, ohne dass der Auftraggeber von der Verpflichtung zur Zahlung für die Vertragszeit oder dem Vertrag überhaupt entbunden ist. Kommt der Auftraggeber mit der Abnahme der vereinbarten Leistung in Verzug, so kann die Firma FOCUS Industrieservice GmbH bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der Firma FOCUS Industrieservice GmbH bleibt jedoch überlassen, die Höhe ihres Anspruchs nicht im Einzelnen darzulegen und stattdessen als Schadenersatz wegen Nichterfüllung für jede nicht abgenommene Reinigungsstunde 40 % des Stundensatzes zu beanspruchen. Der Auftraggeber hat das Recht, nachzuweisen, dass der Firma FOCUS Industrieservice GmbH durch den Abnahmeverzug kein Schaden oder ein Schaden in nur geringerer Höhe entstanden ist.

9. Rechts­nach­fol­ge

Bei Tod des Auftraggebers tritt der Rechtsnachfolger in den Vertrag ein, es sei denn, dass der Gegenstand des Vertrages hauptsächlich auf die persönlichen Belange des Auftraggebers abgestellt war. Durch Tod, sonstige Rechtsnachfolge oder Rechtsveränderung im Bereich der Firma FOCUS Industrieservice GmbH wird der Vertrag nicht berührt.

10. Haf­tung und Haf­tungs­be­gren­zung

Ist der Auftraggeber Kaufmann, haftet die Firma FOCUS Industrieservice GmbH im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von ihr, ihren gesetzlichen Vertretern oder ihren leitenden Angestellten verursacht werden. Beruht die Verursachung auf einfacher Fahrlässigkeit, haftet die Firma FOCUS Industrieservice GmbH im Grunde nach nur dann, wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt sind.

Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Ist der Auftraggeber Nichtkaufmann, haftet die Firma FOCUS Industrieservice GmbH auch für Schäden, die ihre sonstigen Erfüllungsgehilfen verursachen. Obliegt der Firma FOCUS Industrieservice GmbH ausnahmsweise eine Haftung im Bereich der einfachen Fahrlässigkeit, so ist ihre Haftung der Höhe nach auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens begrenzt, der folgenden Haftungshöchstsummen entspricht:

€ 3.000.000.- für Personenschäden
€ 3.000.000.- für Sachschäden je Schadensfall
€ 3.000.000.- für Tätigkeitsschäden

Nicht ersatzfähig sind in diesem Bereich folglich alle atypischen, nicht voraussehbaren Schäden. Dazu zählen insbesondere Schäden, die mit der Dienstleistung der Firma FOCUS Industrieservice GmbH in keinem Zusammenhang stehen, wie z.B. bei Bedienung von Fenstereinrichtungen oder bei der Bedienung und Betreuung von Maschinen, Kesseln, Heizvorrichtungen, elektrische Anlagen o.ä.

11. Gel­tend­ma­chung von Haft­pflicht­an­sprü­chen

Der Auftraggeber ist verpflichtet, Haftpflichtansprüche unverzüglich schriftlich geltend zu machen.

12. Zah­lung des Ent­gelts

Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.

>Bei Verträgen mit wiederkehrenden Leistungen im Rahmen eines kontinuierlichen Dienstleistungsauftrags stellt die Firma FOCUS Industrieservice GmbH seine Leistung zum jeweils mit dem Auftraggeber ausgemachten Termin in Rechnung.

Die Firma FOCUS Industrieservice GmbH ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Auftraggebers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, wenn die Firma FOCUS Industrieservice GmbH den Auftraggeber über die Art der folgenden Verrechnung informiert. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist die Firma FOCUS Industrieservice GmbH berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die Firma FOCUS Industrieservice GmbH über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.

Mahnungen werden dem Auftraggeber mit € 10,00 in Rechnung gestellt. Gerät der Auftraggeber in Verzug, so ist die Firma FOCUS Industrieservice GmbH berechtigt, ab dem betreffenden Zeitpunkt Zinsen gemäß § 288 BGB zu berechnen.

Sollten der Firma FOCUS Industrieservice GmbH Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers in Frage stellen, oder sich dieser der Firma FOCUS Industrieservice GmbH gegenüber mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen im Verzug befindet, oder Schecks nicht eingelöst werden, so werden alle bestehenden Forderungen sofort fällig. Die Firma FOCUS Industrieservice GmbH ist in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheiten zu verlangen und bis zur vollständigen Zahlung keine weiteren Leistungen zu erbringen.

Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind. Ist das Vertragsverhältnis gekündigt, so ist die Firma FOCUS Industrieservice GmbH berechtigt, die bis zum Vertragsende geschuldeten Leistungen sofort abzurechnen. In einem solchen Fall ist der Auftraggeber zur Vorausleistung verpflichtet.

13. Preis­än­de­rung

Die Firma FOCUS Industrieservice GmbH kann eine Preisanpassung bei Vorliegen nachfolgender Voraussetzungen vom Auftraggeber verlangen:

(a) Als Anteil der Lohn- und Lohnfolgekosten am Gesamtpreis werden 90% vereinbart.
(b) Ergeben sich nach Abschluss dieses Vertrages tarifliche Lohnänderungen (Erhöhung oder Senkung), andere tarifliche Vereinbarungen (z.B. Arbeitszeitverkürzungen) oder Änderungen bei den Sozialabgaben, die sich unmittelbar auf die Lohn- und/oder Lohnfolgekosten auswirken, so können die in § 1 vereinbarten Preise auf schriftlichen Antrag und unter Nachweis des Grundes durch die Firma FOCUS Industrieservice GmbH geändert werden.
(c) Für die Frage, ob und in welchem Umfang eine Lohnänderung vorliegt, ist der zwischen dem Industriereiniger- Handwerk des jeweiligen Tarifgebiets und den zuständigen Gewerkschaften abgeschlossene Lohn- und Rahmentarifvertrag maßgebend.
(d) Preisänderungen, die aufgrund neu abgeschlossener Tarifverträge vereinbart werden, treten frühestens am Tage in Kraft, der von den Tarifvertragsparteien ausgehandelt worden ist. Anträge, die später als drei Monate nach Abschluss des Tarifvertrages eingehen, können nur vom ersten Tag des Eingangsmonats an berücksichtigt werden. Der Eingang eines Änderungsantrags ist dem Antragsteller unter Angabe des Eingangsdatums schriftlich zu bestätigen; in Zweifelsfällen ist das Datum des Posteingangsstempels entscheidend.
(e) Eine Preisanpassung kann frühestens ein Jahr nach Vertragsbeginn vereinbart werden.

14. Ver­trags­be­ginn, Ver­trags­kün­di­gung

Der Vertragsbeginn richtet sich nach der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung. Das Vertragsverhältnis kann wie im Vertrag vereinbart schriftlich, unter Einhaltung der vereinbarten Klauseln im geschlossenen Vertrag gekündigt werden. Die Möglichkeit der fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiderseits nach Maßgabe des § 314 BGB unberührt.

15. Ver­trags­wirk­sam­keit

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, so sind sie derart umzudeuten, dass der mit der ungültigen Bestimmung verbundene wirtschaftliche Zweck erreicht wird. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen wird dadurch nicht berührt.

16. Ge­richts­stand und Er­fül­lungs­ort

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist im vollkaufmännischen Geschäftsverkehr und im Geschäftsverkehr mit Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens Hagen, NRW.

Hagen, Stand 21.10.2021